Lucas Hernández bleibt auf freiem Fuß
Süddeutsche Zeitung
Madrids Justiz setzt die Vollstreckung der sechsmonatigen Haftstrafe aus. Stattdessen erhält der Bayern-Verteidiger eine vierjährige Bewährungsstrafe und eine Geldbuße.
Bayern-Verteidiger Lucas Hernández, 25, muss nicht wegen Missachtung der spanischen Justiz ins Gefängnis. Wie der Oberste Gerichtshof der Region Madrid am Mittwoch mitteilte, wurde einem Einspruch des französischen Nationalspielers gegen die vor neun Tagen ausgesprochene Vollstreckung der Haftstrafe stattgegeben. Die Aussetzung sei an Auflagen gekoppelt. So sei die Haftstrafe für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden, in denen Hernández sich nichts zuschulden kommen lassen dürfe. Dieser Zeitraum gehe über das gesetzlich festgelegte Minimum hinaus. Zudem muss Hernández eine Geldbuße von 240 Tagessätzen à 400 Euro zahlen (96 000 Euro). Die Entscheidung ist rechtskräftig.