Lohnfortzahlung unabhängig von Corona-Impfung? Das passiert laut Experten im Krankheitsfall
Frankfurter Rundschau
Darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei einer Corona-Erkrankung verweigern, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vorher das Impfangebot ausgeschlagen hat?
Als Angestellte oder als Angestellter bekommt man im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn der Betroffene rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vom Arzt vorlegt. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber das Einkommen bis zu sechs Wochen lang in voller Höhe weiter zahlt. Darf er die Lohnfortzahlung bei einer Covid-19-Erkrankung verweigern, wenn der Arbeitnehmer zuvor das Angebot einer Covid-Impfung ausgeschlagen hat? BR24 zitiert zu dieser Frage mehrere Experten – darunter einen Sprecher der DGB Rechtsschutz GmbH. Nicht nur seine Antwort ist dem Bericht auf BR.de zufolge eindeutig: „Nein, da es keine Pflicht zur Impfung gibt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch nicht ‚bestrafen‘, wenn er sich nicht impfen lässt.“ Und auch etwa der Deutsche Bundesverband für Pflegeberufe, DBfK Südost, habe dem BR24 #Faktenfuchs mitgeteilt: „Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz gilt bei einer Corona-Erkrankung uneingeschränkt auch für nicht geimpfte Mitarbeitende.“ Lesen Sie zudem: Schwanger mit befristeter Anstellung: Wird mein Arbeitsvertrag automatisch verlängert?More Related News