Legalisierung von Cannabis verstößt offenbar gegen EU-Recht
ProSieben
Die Ampel-Regierung plant die Legalisierung von Cannabis. Das verstößt wohl gegen geltendes EU-Recht, so die Experten des Bundestages.
Die Abhandlung für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger nennt EU-Vorschriften, die der Legalisierung entgegenstünden. Diese liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor.
Ein EU-Rahmenbeschluss von 2004 schreibt laut des Wissenschaftlichen Dienstes vor, dass das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen – ohne entsprechende Berechtigung – von jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bestraft werden müsse.
Auch das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen der Cannabispflanze sowie der Besitz und Kauf von Drogen müsse unter Strafe gestellt werden. Ein Übereinkommen von 1971 besagt, dass Cannabis auch unter den Begriff der Drogen falle. Gegen die beschriebenen Straftaten sollten die EU-Mitgliedsstaaten "mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen" vorgehen.
Zudem hätten sich die Vertragsländer laut dem sogenannten Schengen-Protokoll dazu verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden."
Pilsinger erklärte gegenüber der dpa, dass es für Deutschland keine Option sei, wie in den Niederlanden Cannabis einfach zu dulden. Denn der Jugendschutz müsse in Deutschland immer oberste Priorität haben, so der CSU-Politiker.