
Lebenslange Haft im „Tiergartenmord“-Prozess – Auftrag für Mord kam laut Gericht aus Russland
Die Welt
Mehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung in Berlin ist ein 56-jähriger Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den Angeklagten schuldig – und sieht den Auftraggeber in Russland.
Die tödlichen Schüsse auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung vor mehr als zwei Jahren in Berlin sind nach Überzeugung des Berliner Kammergerichts im Auftrag staatlicher Stellen Russlands erfolgt. Das machte das Gericht am Mittwoch bei der Urteilsverkündung im sogenannten Tiergartenmord-Prozess deutlich. Der Angeklagte wurde am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier in dem Park in der Hauptstadt erschossen hatte. Der Fall belastet die deutsch-russischen Beziehungen schwer.
Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte. Nach Überzeugung der Behörde handelte es sich um einen Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Die Verteidigung des Beschuldigten forderte Freispruch.