
Lebenslange Haft für Russen in Prozess um Tiergarten-Mord
DW
Das Verfahren wegen des Mordes an einem aus Tschetschenien stammenden Georgier hat das deutsch-russische Verhältnis bereits massiv belastet. Es dürfte sich angesichts des Urteils noch weiter verschlechtern.
Im Prozess um einen mutmaßlichen russischen Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin ist der Angeklagte Vadim Krasikov zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier in dem Park mitten in der Hauptstadt erschossen hatte - vor den Augen zahlreicher Passanten.
Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte. Die Verteidigung von Krasikov hatte einen Freispruch gefordert. Der Fall wurde seit Herbst vergangenen Jahres vor einem Staatsschutzsenat verhandelt.
Er könnte die ohnehin schwierigen diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und Deutschland weiter belasten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mord von der russischen Staatssicherheit in Auftrag gegeben wurde. Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich bei Krasikov um einen ehemaligen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, der für den Auftragsmord an dem Georgier eine Scheinidentität erhalten hat.
Das Opfer wiederum, das seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland gelebt hatte, war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden. Der Mann soll im zweiten Tschetschenienkrieg von 2000 bis 2004 gegen Russland gekämpft haben. Nach dem Mord an ihm wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus. Moskau wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords als haltlos zurück.
Krasikov war unmittelbar nach dem Verbrechen am 23. August 2019 in der Nähe des Tatorts von Polizisten festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Auf das Opfer waren drei Schüsse aus einer Pistole mit Schalldämpfer abgegeben worden. Vor der Tat hatte sich der Angeklagte laut Anklage dem Getöteten in dem Park im Zentrum von Berlin von hinten auf einem Fahrrad genähert.