
Lebenslange Haft für Mord an Freundin
n-tv
Lübeck (dpa/lno) - Wegen Mordes an seiner Freundin hat das Landgericht Lübeck am Montag einen heute 24 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der aus dem Irak stammende Angeklagte seine damals 28 Jahre alte Freundin im Februar 2019 mit 34 Messerstichen getötet hatte. Er war deshalb im November 2019 von einer anderen Kammer des Landgerichts wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil auf Revision der Nebenklage aufgehoben und an das Landgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
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Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.