Lebenslang für Hauptangeklagten in Pariser Terrorprozess
DW
Salah Abdeslam ist der einzige Überlebende der Terrorkommandos, die für den Tod von 130 Menschen verantwortlich sind. Mit den Urteilen geht eines der spektakulärsten Verfahren der französischen Rechtsgeschichte zu Ende.
Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge von 2015 in Paris ist der Hauptangeklagte Salah Abdeslam zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das verkündete das zuständige Schwurgericht im Pariser Justizpalast. Abdeslam - der wohl einzige überlebende Attentäter - müsse wegen Mordes und Terrorismus lebenslang ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung ins Gefängnis, erklärte Richter Jean-Louis Peries.
In dem historischen Prozess waren zudem 19 Helfer angeklagt, denen Vorbereitungen der Angriffe mit Waffen und Bomben vorgeworfen wurden. Sie wurden zu Strafen von zwei Jahren bis lebenslänglich verurteilt. Der Angeklagte Mohammed Abrini, der nach eigener Aussage auch für einen Anschlag vorgesehen war, wurde zu lebenslänglicher Haft mit 22 Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt. Mit den Urteilen endete nach knapp zehn Monaten der größte Terrorprozess, den Frankreich je erlebt hat.
Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Stade de France und in Pariser Straßencafés hatten die dschihadistischen Angreifer am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Zwei stark traumatisierte Opfer nahmen sich später das Leben. Etwa 350 Menschen wurden verletzt. Insgesamt drei Terrorkommandos hatten teils Sprengstoffgürtel gezündet und teils wahllos auf Menschen in dem Konzertsaal und vor den Cafés gefeuert. Die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) reklamierte die Anschläge für sich.
Der Prozess hatte seit dem Herbst die Anschlagsserie vom 13. November 2015 aufgerollt. Es war ein Verfahren der Superlative mit knapp 150 Verhandlungstagen und mehr als 2500 Zivilparteien. Es war eigens ein Audienzsaal mit mehr als 500 Plätzen gebaut worden
Der Franko-Marokkaner Abdeslam hatte sich zu Beginn des Prozesses als dschihadistischer Kämpfer vorgestellt. Später bat er unter Tränen die Angehörigen um Verzeihung. Der inzwischen 32-Jährige hatte vor Gericht behauptet, er habe "aus Menschlichkeit" darauf verzichtet, seinen Sprengstoffgürtel zu zünden. Es stellte sich aber heraus, dass Abdeslams Sprengstoffgürtel nicht funktionsfähig war, weshalb die Richter seine Aussage in Zweifel zogen. Bei seiner letzten Stellungnahme vor Gericht am Montag appellierte er an die Richter: "Es stimmt, dass ich Fehler gemacht habe, aber ich bin kein Mörder, niemand, der tötet", sagte Abdeslam.