Lauterbach wirbt für Gebrauch der Hotspot-Regel
n-tv
Ab Sonntag soll in vielen Teilen Deutschlands mit allgemeinen Maskenpflichten und anderen Vorgaben Schluss sein - vielen Warnungen zum Trotz. Zwischen Bund und Ländern knirscht es beim Corona-Kurs. Bei den Quarantänezeiten tut sich etwas. Zudem bleiben die Schnelltests für alle noch länger kostenlos.
Wenige Tage vor dem Ende der meisten Alltagsauflagen in Deutschland schwelt der Streit über mehr Schutzregeln in Regionen mit kritischer Corona-Lage weiter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach trat Vorbehalten zahlreicher Bundesländer gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Vorgaben in sogenannten Hotspots entgegen. "Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, sodass es umsetzbar wäre", sagte der SPD-Politiker. "Es sollte viel mehr genutzt werden." Lauterbach kündigte angesichts vieler, aber meist leichterer Infektionen in der aktuellen Omikron-Welle pragmatischere Regelungen bei Quarantänezeiten an.
Der Minister nannte es "beklagenswert und falsch", dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. "Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen", betonte er. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei überzeugt, dass flächendeckende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg rechtlich Bestand haben würden. In der Hansestadt stimmte die Bürgerschaft einem entsprechenden Antrag zu.
Nur diese beiden Länder wollen vorerst die Regel anwenden, die in regionalen Hotspots schärfere Auflagen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei. Grundsätzlich sieht das von der Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen vor.
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