Lauterbach: Schulschließungen nicht vom Tisch
ProSieben
Sollte sich die Corona-Lage weiter zuspitzen, schließt Gesundheitsminister Lauterbach drastische Maßnahmen nicht aus.
Anders als der Kanzler und die FDP möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der anstehenden Vorbereitung auf eine große Corona-Welle im Herbst auch Schulschließungen nicht völlig ausschließen. "Ich halte sie für sehr, sehr unwahrscheinlich. Sie wären dann das allerletzte Mittel. Aber sie kategorisch auszuschließen, da wäre ich vorsichtig, weil: Wir wissen ja nicht, welche (Virus-)Varianten kommen", sagte der SPD-Politiker am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Anne Will" auf wiederholte Nachfrage. Eine weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens durch einen Lockdown hält er als Schutzinstrument dagegen nicht mehr für nötig. "Dafür haben wir einfach einen zu guten Immunstatus in der Bevölkerung", erklärte er.
Lauterbach verhandelt mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) über die künftig grundsätzlich möglichen Maßnahmen. Denn im September läuft die Rechtsgrundlage für die inzwischen stark eingeschränkten Basis-Maßnahmen aus - und zugleich wird ein erneuter starker Anstieg der bereits derzeit zunehmenden Infektionszahlen befürchtet. Buschmann hat bereits eine Reihe früher möglicher Schutzmaßnahmen ausgeschlossen, darunter Schulschließungen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Sonntag gesagt: "Schulschließungen sollte es nicht mehr geben."
Lauterbach sagte, die geplanten Maßnahmen sollten den Ländern die Instrumente geben, um verschiedene Szenarien abzudecken. "Wir müssen auch auf sehr schwere Varianten vorbereitet sein", sagte er. "Das muss ein umfänglicher Instrumentenkasten sein, also es kann keine Schmalspurangelegenheit sein."
Politiker mehrerer Parteien fordern außerdem, sich künftig eher auf Tests zu konzentrieren als auf erneute Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G (geimpft, genesen, getestet). Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Sonntag bereits im ARD-Interview gesagt, dass für den Herbst und Winter nicht mehr so drastische Maßnahmen wie in den Jahren zuvor nötig seien. Die bundesweite Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen läuft am 23. September aus.