Lauterbach schlägt Hotspot-Kriterien vor
n-tv
Seit Wochen fordern die Bundesländer Vorgaben zur neuen Hotspot-Regel. Minister Lauterbach schlägt nun vier Kriterien vor, wann es sich bei Regionen um Hotspots handeln könnte. Alle sind Folgen einer Überlastung der Kliniken. In dem Fall sollten die Länder auch eine Maskenpflicht verhängen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Ländern vier Kriterien zur Bestimmung von Corona-Hotspots vorschlagen. "Ich werde am Montag die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können", sagte der SPD-Politiker Bild TV mit Blick auf die für den Nachmittag geplante Schalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Dazu gehöre, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten. Mit diesen Kriterien sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. "Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen", sagte Lauterbach weiter.
Die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht lehnte Lauterbach ab. "Ob er das vorschlägt oder nicht, das ist vollkommen unerheblich. Es geht rechtlich nicht", sagte der SPD-Politiker - betonte aber, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte an die Länder, das in den Hotspots zu machen und forderte die großen Supermarktketten erneut auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen.
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