
Laut RKI: Zweifach-Geimpfte gelten nicht mehr als "vollständig geimpft"
RTL
Bislang galten Menschen mit doppelter Corona-Impfung als „vollständig geimpft“. Doch das RKI hat diese Regelung geändert. Wir erklären die Auswirkungen.
Bislang galten Menschen mit doppelter Corona-Impfung als "vollständig geimpft". Doch das RKI hat die Spalten in der täglich aktualisierten Ansicht des Impfmonitoring angepasst.
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Das RKI listet seit Dienstag in seinem Impfmonitoring doppelt Geimpfte nicht mehr als "vollständig geimpft" aus wie bislang. Die Spalte weist nun die "Grundimmunisierten" aus. Erst in der folgenden Spalte werden die "Gesamtzahl der Menschen mit Auffrischimpfung" aufgeführt.
Mit dieser Anpassung folge die Behörde einem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), schreibt die "Welt". Der hatte schon im Dezember gesagt, dass erst die dritte Impfung den Impfschutz vollständig mache.
Nach dieser neuen Regelungen gelten jetzt rund 60 Millionen Menschen als grundimmunisiert. Knapp 40 Millionen Menschen aus dieser Gruppe haben zusätzlich die Booster-Impfung erhalten.
Lese-Tipp: Welche Impfstoff-Kombi bei der Booster-Impfung besonders schwach abschneidet, können Sie hier nachsehen.
Dazu gezählt werden nur die Menschen, die eine Auffrischung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe bekommen haben. (lra)
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