
Laschet wird zu 68 Prozent Bundeskanzler
n-tv
Berliner Statistiker haben ein Analysetool entwickelt, das berechnet, wie wahrscheinlich die möglichen Ergebnisse der Bundestagswahl sind. Ein Ergebnis: Die Grünen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit an der nächsten Bundesregierung beteiligt. Und Armin Laschet wird Bundeskanzler. Die Entwicklung dieser Wahrscheinlichkeiten kann man unter wer-gewinnt-die-wahl.de verfolgen.
ntv.de: In Ihrem Prognosemodell wird Armin Laschet derzeit mit einer Wahrscheinlichkeit von 68 Prozent Bundeskanzler. Markus Söder würde wahrscheinlich bezweifeln, dass die Wahrscheinlichkeit wirklich so hoch ist. Wie kommen Sie auf die 68 Prozent? Marcus Groß: Unter anderem berücksichtigt unser Modell eine Erfahrung der Umfrageinstitute aus den vergangenen zwanzig Jahren: Immer, wenn es starke Ausschläge nach oben oder unten gibt, kann man davon ausgehen, dass ein Teil dieses Ausschlags wieder ausgeglichen wird. Ein bekanntes Beispiel ist der Schulz-Effekt von Anfang 2017, als es nach der Nominierung von Martin Schulz zum Kanzlerkandidaten einen starken Ausschlag für die SPD nach oben gab.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.