Lange Haftstrafe für Mord an 14-Jähriger in Hessen
n-tv
Kurz vor seinem 21. Geburtstag ermordet ein Mann eine 14-Jährige in Nordhessen. Vor Gericht wird lange gerungen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist - und, ob wirklich ein Mord vorliegt. Das Gericht bleibt hart und schickt den jungen Mann viele Jahre hinter Gitter.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen im nordhessischen Bad Emstal ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige seine Bekannte im September 2023 erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. "Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen", sagte der Vorsitzende Richter. Zudem ordnete das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Es sei zumindest wahrscheinlich, dass der Beschuldigte einen Hang zu schweren Straftaten habe, so die Begründung.
Das Opfer war am 28. September vergangenen Jahres tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel) entdeckt worden, nachdem es seit dem Vorabend vermisst worden war. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 21-Jährige die Schülerin zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erwürgt. Zudem habe der deutsche Staatsangehörige die Totenruhe gestört, weil er die Leiche des Mädchens in sexuell motivierter Weise berührte und dies filmte und fotografierte.
Weil der Beschuldigte zur Tatzeit 20 Jahre und 11 Monate alt und somit Heranwachsender war, war eine Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig. Sie musste entscheiden, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.