Landwirt muss knapp 190.000 Euro für Straßenausbau bezahlen – Berufung abgelehnt
Die Welt
Der Beschluss ist unanfechtbar: In Lütjenburg muss ein Landwirt 190.000 Euro an Straßenbaubeträgen zahlen. Seine Berufung wurde abgelehnt. Ursprünglich lag die Summe sogar um knapp 30.000 Euro höher.
Ein Landwirt aus Lütjenburg im Kreis Plön muss rund 190.000 Euro an Straßenausbaubeträgen zahlen. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 22. Oktober einen Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch in Schleswig mit. Damit bestätigte das OVG das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. September 2017 (Az. 9 A 206/14), wonach der Kläger in rechtmäßiger Weise zu Ausbaubeiträgen in Höhe von insgesamt 189.736,33 Euro herangezogen wurde.
Der Fall hatte damals wegen der Höhe des Beitrags über Schleswig-Holstein hinaus Aufsehen erregt. Ursprünglich sollte der Kläger sogar knapp 218.000 Euro zahlen. Das Verwaltungsgericht hatte die Ursprungsforderung um gut 28.000 Euro reduziert.