Landtag prüft zweiten Corona-Untersuchungsausschuss
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Der Brandenburger Landtag hat über den Antrag der AfD nach einem zweiten Corona-Untersuchungsausschuss zunächst noch nicht entschieden. Die Mehrheit des Parlaments beschloss am Mittwoch, dass im Hauptausschuss weiter über die Einsetzung debattiert werden soll. Die Grünen-Abgeordnete Marie Schäffer sagte, der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses könne zurückgewiesen werden, wenn Verfassungsrecht verletzt werde. Das solle geprüft werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, sagte, es sei fraglich, ob es im öffentlichen Interesse sei, dass ein steuerfinanzierter Ausschuss parallel Themen untersuche, über die ein anderes Untersuchungsgremium berate.
Auch der neue Ausschuss soll nach dem Willen der AfD aufklären, ob das Handeln der Landesregierung in der Corona-Pandemie angemessen war. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt verteidigte den Plan für einen neuen Untersuchungsausschuss, obwohl der erste - ebenfalls auf Drängen der AfD eingesetzte - Ausschuss noch nicht zu Ende ist. Das Sterben verwundbarer Gruppen im Winter 2020/2021 habe im ersten Ausschuss nicht untersucht werden können, auch die Corona-Tests in Schulen und Kitas und die Impfpflicht im Gesundheitsbereich sollten unter die Lupe genommen werden.
Der Landtag hat die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn ihn ein Fünftel seiner Mitglieder beantragt - das entspricht 18 der 88 Abgeordneten. Den neuen Antrag haben 22 Mitglieder der AfD-Fraktion gestellt.
Der erste Corona-Untersuchungsausschuss hatte im Juni dieses Jahres die Beweisaufnahme beendet. Dabei ging es um die Pandemie-Zeit bis September 2020. Ende Juli entschied das Landesverfassungsgericht nach einem Eilantrag von drei Mitgliedern der AfD-Fraktion, dass die Beweisaufnahme noch nicht endgültig geschlossen werden dürfe. Die übrigen Fraktionen standen dem Ausschuss ablehnend gegenüber.