Landtag gibt Kommunen mehr Freiheit bei Grundsteuer
n-tv
Die Grundsteuerreform könnte das Wohnen wohl vielerorts verteuern. NRW will das durch eine landeseigene Lösung verhindern. Das ist nun auch gesetzlich besiegelt.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Landtag gibt den Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung der neuen Grundsteuer. Städte und Gemeinden können künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien für die Berechnung der Grundsteuer festlegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktionen wurde in namentlicher Abstimmung in verabschiedet.
Mit der nun beschlossenen Differenzierung will das Land eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermeiden. Die Kommunen können die Option nutzen, müssen aber nicht. Das unterstrich NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) nochmals in der Plenardebatte. So können die Kommunen auch weiterhin einen einheitlichen Hebesatz für Grundstücke festlegen. Das Land führt als Argument für differenzierte Hebesätze die regionalen Unterschiede in NRW an. So sind Wohngrundstücke im Raum Köln oder Düsseldorf besonders teuer.
Für das umstrittene Gesetz war auf Antrag der oppositionellen FDP eine dritte Lesung angesetzt worden. Normalerweise werden Gesetze bereits nach der zweiten Lesung verabschiedet. Die Liberalen übten wie auch Kommunalverbände massive Kritik an den Regierungsplänen zu den Hebesätzen.