Landtag beschließt Stellungnahme zur Klage von FDP und SSW
n-tv
Kiel (dpa/lno) - Mit ihrer Mehrheit haben CDU und Grüne im Landtag die Abgabe einer Stellungnahme des Landtags zur Klage von FDP und SSW vor dem Landesverfassungsgericht gegen Änderungen im Kommunalrecht beschlossen. Der genaue Inhalt der Stellungnahme wurde am Mittwoch nicht bekanntgegeben. Die Opposition lehnte die Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren um einen Antrag auf einstweilige Anordnung geschlossen ab.
CDU-Fraktionschef Tobias Koch betonte, "in der Sache selbst sind wir als Fraktion, die den Gesetzentwurf in den Landtag mit eingebracht hat, selbstverständlich von dessen Verfassungsgemäßheit überzeugt". Zudem gebe es vergleichbare Regelungen in den Kommunalverordnungen anderer Bundesländer.
Kurz vor der Kommunalwahl am Sonntag hatten FDP und SSW Klage eingereicht. Ende März hatte der Landtag Einschnitte bei Bürgerbegehren und eine Erhöhung der Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen von zwei auf drei Mitglieder beschlossen. Per einstweiliger Anordnung wollen beide Fraktionen erreichen, dass das Landesverfassungsgericht das Gesetz außer Vollzug setzt - möglichst noch vor der Kommunalwahl. Dabei geht es nur um die Fraktionsgrößen.