Landtag ändert Verfassung: Unsicherheiten bleiben
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Jahrelang haben die Abgeordneten um eine Verfassungsänderung gerungen. Trotz schwieriger Mehrheitsverhältnisse ist sie nun gelungen. Allerdings bleibt sie hinter den Erwartungen weit zurück.
Erfurt (dpa/th) - Ehrenamt, Nachhaltigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse: In die Thüringer Landesverfassung werden drei neue Staatsziele aufgenommen. Dafür machte der Landtag am Freitag in Erfurt mit einer Zweidrittel-Mehrheit den Weg frei.
Künftig steht der Schutz und die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in der Verfassung. Das Prinzip der Nachhaltigkeit wird zur Grundlage staatlichen Handelns und es wird die Aufforderung aufgenommen, dass das Land und seine Landkreise und Städte für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen soll - in allen Landesteilen.
Beim Thema Nachhaltigkeit wackelte die Mehrheit zunächst, konnte aber durch einen Ausgleich zwischen den politischen Kräften im Parlament erreicht werden. Die Gruppe der FDP hatte angekündigt, sich bei der Abstimmung über Nachhaltigkeit als Staatsziel enthalten zu wollen. Normalerweise hätten die Stimmen von Linke, SPD, Grünen und CDU trotzdem ausgereicht. Allerdings waren von diesen Fraktionen am Freitag nur 59 Abgeordnete anwesend - eine Stimme fehlte also. So war etwa der erkrankte SPD-Abgeordnete Matthias Hey nicht im Plenarsaal. Um diese unverschuldete Unwucht auszugleichen, stimmte der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag für die Verfassungsänderung und glich damit die eine fehlende Stimme aus. FDP-Gruppenchef Thomas Kemmerich sagte im Anschluss, dies sei im Sinne der parlamentarischen Fairness geschehen. "Das ändert aber nichts an unserer Grundüberzeugung." Man habe die "schlimme Erkrankung" von Hey nicht zum Anlass genommen, dass die Mehrheit nicht zustande komme