Landkreis muss Sanierung der Umleitungen selbst zahlen
n-tv
Theeßen/Berlin (dpa/sa) - Im Jerichower Land sind nach einem schweren Unfall Schäden an Straßen entstanden, deren Reparatur der Landkreis nun ohne Unterstützung des Bundes zahlen muss. Weil die temporäre Umleitung nicht etwa wegen Maßnahmen des Bundes eingeleitet und die für die Umleitung genutzten Kreis- und Gemeindestraßen nicht Teil der offiziell ausgewiesenen Umleitungsstrecke sind, bestehe kein Schadensersatzanspruch, teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Zuvor hatte der "Mitteldeutsche Rundfunk" berichtet.
Ende August musste die Autobahn 2 zwischen Theeßen und Burg nach einem schweren Autounfall in Richtung Berlin über 24 Stunden, in Richtung Hannover sogar mehrere Tage gesperrt werden. Ersten Erkenntnissen zufolge war ein Gefahrguttransporter vor einer Baustelle in ein Stauende gefahren. Dabei hatte er nach Informationen der Polizei drei Lkw ineinandergeschoben. Anschließend sei ein fünfter Lastwagen, der Lachgasbehälter geladen hatte, in die Unfallstelle gefahren. Durch die Kollision habe sich rasch ein Brand entwickelt. Zwei Menschen starben.
Der Kreisverwaltung liege weder seitens des Landes noch des Bundes ein offizielle Entscheidung vor, teilte der Landkreis Jerichower Land auf Anfrage mit. Da dem Landkreis jährlich vergleichsweise geringe Mittel für den Tiefbau bereitgestellt würden, "wird die durch die Havarie entstandene Mehrbelastung als ungerecht empfunden", hieß es.
Die entstandenen Schäden führten zu einer Wertminderung der betroffenen Straßen von rund 500.000 Euro, erklärte der Landkreis. Bislang seien ausschließlich Reparaturen veranlasst worden, um Gefahren für den Verkehr zu reduzieren. "Erst wenn die Sanierung der Straßen vollzogen wird, können die entstehenden Kosten konkretisiert werden", hieß es. Da die Liste der zu sanierenden Straßenabschnitte jedoch lang sei, müsse damit gerechnet werden, dass die Kosten durch die zeitliche Verzögerung deutlich höher liegen.