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Landgericht weist Klage gegen Gendern bei Audi zurück
Die Welt
Ein Mitarbeiter der Audi-Mutter VW hatte gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache geklagt. Das Gericht lehnte nun einen Unterlassungsanspruch ab – der Kläger sei bei VW nicht zur Verwendung verpflichtet. Seine Anwälte prüften nun weitere Schritte.
Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen – den sogenannten Gender-Gap.
Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richte. Auch die passive Betroffenheit des Klägers reichte dem Gericht nicht aus. Es gebe für ihn kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, sagte Hellerbrand.