Landesverfassungsschutz durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen
ProSieben
Für den Landesverfassungsschutz ist die Thüringer AfD extremistisch. Bevor die Behörde zu dieser Einschätzung kam, war der Landesverband für sie zunächst Prüf- und später Verdachtsfall. Die Einstufung als Prüffall hätte nicht bekannt gemacht werden dürfen, entschied nun ein Gericht.
Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für die Stufe des Prüffalls, argumentierte das Gericht. "Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit selbst, sondern lediglich die Frage: Wann kann über diese Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit die Öffentlichkeit informiert werden?", betonte der Vorsitzende Richter der achten Kammer, Thomas Lenhart. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Berufung ließ das Gericht nicht zu, es kann aber ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Thüringens AfD-Landessprecher Stefan Möller sprach nach dem Urteil von einem "massiven Rechtsbruch", den der Verfassungsschutz begangen habe.More Related News