
Landesregierung für 3G-Regel in Einzelhandel und Gastronomie
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Thüringens Landesregierung will die Corona-Regeln für den Facheinzelhandel, die Gastronomie sowie körpernahe Dienstleistungen wie Friseur und Kosmetik lockern. Zu diesen Bereichen sollen mit der neuen Corona-Verordnung nicht mehr nur Geimpfte und Genesene (2G) Zugang haben, sondern zusätzliche auch negativ Getestete (3G), wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Dienstag auf Anfrage in Erfurt sagte. Nach Angaben von Regierungssprecher Falk Neubert hat sich die Landesregierung darauf verständigt.
Die neue Landesverordnung soll laut Gesundheitsministerium am 7. Februar in Kraft treten und bis 2. März laufen. Am 28.2. würde bereits die nächste Verordnung veröffentlicht.
Das Kabinett habe zeitweise zusammen mit den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats getagt, der die Landesregierung in der Pandemie berät, sagte Neubert. Nach dessen Einschätzung komme die Omikron-Welle, die in vielen Bundesländern für hohe Infektionszahlen sorgt, in Thüringen erst in 14 bis 20 Tagen an.
Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) habe das Kabinett darüber informiert, dass an diesem Mittwoch voraussichtlich weitere 18 Kommunen in die niedrigere Corona-Warnstufe 2 eingestuft würden. Dort seien Lockerungen möglich - allerdings nicht automatisch, sondern erst nachdem die Kommunen neue Allgemeinverfügungen erlassen haben, sagte die Ministeriumssprecherin.