
Landesregierung beschließt schärfere Corona-Regeln
n-tv
Ab Montag gilt in Schleswig-Holstein bei Freizeitveranstaltungen drinnen das 2G-Modell. Zutritt erhalten dort nur noch Geimpfte und Genesene. Anders ist es bei beruflichen Veranstaltungen.
Kiel (dpa/lno) - Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat am Samstag schärfere Corona-Regeln auf den Weg gebracht. Die ab Montag geltende Corona-Verordnung schließt in Innenbereichen Menschen ohne Covid-19-Schutzimpfung von weiten Teilen des öffentlichen Lebens aus. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G (geimpft, genesen), bei beruflichen Veranstaltungen und für Jugendliche 3G (geimpft, genesen oder getestet).
Ab Montag dürfen Ungeimpfte in Schleswig-Holstein keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind davon ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine ärztliche Bescheinigung oder einen negativen Test vorlegen, um Angebote mit 2G-Regeln wahrzunehmen.