Landesrechnungshof rügt Kommunen wegen Kriegsgräberfürsorge
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Die Kommunen haben die Aufgabe, Kriegsgräber als Erinnerungsstätten zu pflegen. Nicht überall ist das im Land zuletzt gut gelaufen. In einigen Städten wurde nach Kritik des Landesrechnungshofs nachgebessert.
Magdeburg (dpa/sa) - Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hat den Umgang von Kommunen mit Kriegsgräbern gerügt. Nur auf 15 von 52 Friedhöfen ist die Lage der Gräber auf Plänen und Infotafeln ausgeschildert gewesen, wie eine Prüfung in 14 Kommunen ergab. Zudem befanden sich nicht alle Gräber in einem würdigen Zustand, kritisierten die Prüfer. Sie seien zum Teil mit Unkraut überwuchert, zum Teil seien Inschriften und Grabzeichen völlig verwittert.
Die Aufgabe müsse vor Ort einen hohen Stellenwert haben, forderte Landesrechnungshofpräsident Kay Bartel. Die Kriegsgräber sollten als Mahnmal und Erinnerungsstätten dienen.
Rechtsgrundlage für die Kriegsgräberpflege ist das deutsche Gräbergesetz. Danach sind die Gemeinden für alle Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in ihrem Gemeindegebiet zuständig, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke. Dafür erhalten die Kommunen Gelder vom Land.