Landau-Land muss straffälligen Asylbewerber unterbringen
n-tv
Eine Kommune möchte einen Somalier nach der Haft nicht in einer Unterkunft einquartieren - der Mann sei gefährlich. Ein Gericht spricht zwar von einem Intensivtäter, aber auch der brauche eine Bleibe.
Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Die Verbandsgemeinde Landau-Land muss einen straffälligen, abgelehnten Asylbewerber erneut vorläufig unterbringen. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch mit - mit dem Hinweis, dass dem Antrag des Asylbewerbers auf Gewährung einer Unterkunft durch Einweisung in eine Obdachloseneinrichtung stattgegeben worden sei.
Bei dem Mann handelt es sich dem Gericht zufolge um einen Somalier, der sich seit mehr als zehn Jahren in Deutschland aufhält. 2019 wurde sein Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung angedroht, 2023 wurde er wegen mehrerer Straftaten zu einer Haftstrafe verurteilt, die jetzt auslief. Der Mann sei nicht in der Lage, in zumutbarer Zeit eine Unterkunft zu finden und damit die Gefahr (für Leib und Leben) selbst zu beseitigen, so das Gericht.
Es handele sich zwar um einen sogenannten Intensivtäter mit äußerst negativer Sozialprognose, der auch von der JVA Frankenthal als gefährlich eingestuft werde. Dennoch dürfte ihm die Verbandsgemeinde die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft nicht verweigern. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zulässig.
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