
Läuferin bewusstlos gewürgt und beraubt: Bewährungsstrafe
n-tv
Neubrandenburg (dpa/mv) - Der Prozess um eine aufsehenerregende Gewaltattacke auf eine Joggerin in Altentreptow (Mecklenburgische Seenplatte) ist mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gegangen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Mittwoch sagte, ist der 17-jährige Angeklagte zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Diese wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil in dem Prozess, der über die gesamte Zeit nicht öffentlich lief, sei am Dienstagabend gefallen.
Die Kammer verurteilte den jungen Mann wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung. Der Vorwurf des versuchten Totschlags, wie es in der Anklage noch hieß, wurde fallengelassen.
Der 17-Jährige hatte eine 50-jährige Läuferin am 1. November 2021 in Altentreptow von hinten umfasst und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Danach war er geflohen und drei Wochen später gefasst worden. Was der 17-Jährige der Frau geraubt hatte, blieb bisher unklar. Der Prozess wurde wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten von Anfang bis zum Ende nicht öffentlich verhandelt.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für den 17-Jährigen verlangt, womit eine Aussetzung auf Bewährung nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten angeregt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.