Länder setzen Testpflicht für geimpftes medizinisches Personal aus
Die Welt
Die Landesgesundheitsminister wollen keine verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene, die im medizinischen Bereich arbeiten und haben die Pflicht im neuen Infektionsschutzgesetz ausgesetzt. Es komme schon ohne tägliche Testungen schon „zu unzumutbaren Belastungen“ im Gesundheitssektor.
Im neuen Infektionsschutzgesetz haben die Gesundheitsminister der Länder die geforderte Testpflicht für geimpftes oder genesenes Personal in medizinischen Einrichtungen ausgesetzt. Die tägliche Testung auch von vollständig immunisierten Beschäftigten führe „zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche“, hieß es nach AFP-Informationen in einem einstimmig gefassten Beschluss der Minister vom Donnerstag. Der Bundesgesetzgeber müsse „umgehend klarstellen“, dass für diese Gruppe ein selbst angewendeter Antigen-Schnelltest zweimal pro Woche ausreichend sei.
Bis dies erfolgt sei, werde von den Ländern die entsprechende Regelung in Paragraf 28b, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit Blick auf Geimpfte oder Genesene in den betroffenen Einrichtungen „nicht angewendet“, hieß es weiter. Auch die Dokumentations- und Berichtspflicht über die Tests werde ausgesetzt.