
KV: Auswirkung eines Urteils auf ärztlichen Notdienst offen
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist es noch offen, inwieweit sich eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Notdienst eines Zahnarztes in Baden-Württemberg auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Hessen auswirkt. "Final können wir das noch nicht beurteilen", sagte ein Sprecher der KV Hessen. Es sei schwierig, Stellung zu beziehen, da es noch keine schriftliche Urteilsbegründung gebe. Zugleich weist die Vereinigung aber auf die unterschiedlichen Strukturen in den Bundesländern bei der Vergütung hin. Anders als im Südwesten werde in Hessen nach Leistung und nicht nach Stundenlöhnen gezahlt.
Unterdessen läuft nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts in Baden-Württemberg ein Notfallplan für den dortigen ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Patienten müssen sich in nächster Zeit voraussichtlich auf längere Wartezeiten und vollere Praxen einstellen - insbesondere am Wochenende und außerhalb der Sprechzeiten. Denn von Mittwoch an machen mehrere Notfallpraxen gar nicht mehr oder nur noch teilweise auf. Darüber hinaus gelten in vielen weiteren der 115 Notfallpraxen im Land nun verkürzte Öffnungszeiten.
Die Kasseler Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Nach Angaben des Gerichts bezieht sich das Verfahren aber nur auf den Einzelfall des Klägers.
Die KV in Baden-Württemberg kündigte nach der Entscheidung an, mit "sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte" zu beenden. Das bestehende System könne in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.