
Kunst seines Sohnes bringt Biden in Not
n-tv
Hunter Biden ist Maler. In einer New Yorker Galerie stellt der Sohn des US-Präsidenten nun seine Gemälde aus - und bietet sie zum Kauf an. Bis zu einer halben Million Dollar sollen die Kunstwerke kosten. Das Hobby des 51-Jährigen droht für seinen Vater daher zum Politikum zu werden.
Die künstlerische Tätigkeit von US-Präsidentensohn Hunter Biden hat die Presseabteilung des Weißen Hauses in Erklärungsnot gebracht. Die Sprecherin von Präsident Joe Biden, Jen Psaki, hatte Schwierigkeiten, Bedenken auszuräumen, dass der Verkauf von Hunters Gemälden ein Korruptionsrisiko darstelle. Der Geschäftsmann, Anwalt und Hobby-Maler Hunter Biden hatte zuletzt begonnen, seine Werke in der New Yorker Georges-Berges-Gallerie auszustellen und auch zum Kauf anzubieten. Medienbericht zufolge könnten die Gemälde für bis zu einer halben Millionen Dollar veräußert werden. Kritiker warnen, dass Geschäftsleute oder andere die Kunst lediglich erstehen könnten, um sich Einfluss im Weißen Haus zu verschaffen.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

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