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Kritik nach Transparenz-Berichten der Wohlfahrtsverbände
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Die erstmals von den großen Wohlfahrtsverbänden in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegenden Berichte zur Verwendung von Landeszuschüssen sind mangels Vorgaben der Landesregierung so unterschiedlich ausgefallen, dass sie kaum miteinander vergleichbar sind. Auch seien die Aussagen der Verbände zur Verwendung der Finanzhilfen - es geht um zusammen mehr als eine Million Euro im Jahr 2020 - nicht genau und messbar genug, stellte die Landesregierung in einem jetzt veröffentlichten Bericht an den Landtag fest. Eine detailliertere Einschätzung, Prüfung und Bewertung des Einsatzes der Mittel sei somit erschwert. Beispielsweise hätten die Verbände teils keine zahlenmäßigen Angaben zum eingesetzten Personal gemacht.
Das neue Wohlfahrtstransparenzgesetz und die Berichtspflicht der Verbände war nach Kritik unter anderem des Rechnungshofes eingeführt worden. So hatte der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in MV - wie Paritätischer, Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas oder Diakonie - die Aufteilung von Landesmitteln untereinander vornahmen, ohne dass es Vorgaben und Kontrollen gab. Auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags befasste sich mit dem Gebaren von Sozialverbänden.
Die Spitzenverbände erhalten die Landeszuschüsse als Dienstleister für kleinere Vereine. Das Sozialministerium kündigte an, für den nächsten Bericht - der dann das Jahr 2021 betrifft - konkretere Vorgaben machen zu wollen.