
Kretschmann: Nicht beim Artenschutz sparen
n-tv
Stuttgart (dpa/lsw) - Trotz der angespannten Haushaltslage will Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beim Arten- und Naturschutz nicht sparen. Ein Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt für den Arten- und Naturschutz soll wegen der großen Erfolge fortgesetzt werden. "Wir werden das verstetigen. Das ist mal so sicher wie das Amen in der Kirche. Jedenfalls solange ich Ministerpräsident bin, wird das im Haushalt durchgesetzt", sagte der 73-Jährige am Dienstag in Stuttgart.
Insgesamt 60 Millionen Euro steckte das Land seit 2018 in das Programm. Weitere 12 Millionen Euro flossen im selben Zeitraum unter anderem in die Erforschung der heimischen Arten. Die vorherige grün-schwarze Regierung hatte das Programm 2017 ins Leben gerufen und 2019 beschlossen, es für zwei Jahre fortzusetzen. Ein wissenschaftliches Fachgremium habe die Bemühungen, Tiere und Pflanzen besser zu schützen, gelobt, sagte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Deswegen wolle auch sie das Programm zur Daueraufgabe machen. "Es geht um Lebensgrundlagen. Der Verlust der Artenvielfalt ist die große Aufgabe neben dem Klimawandel und dem Klimaschutz", sagte Walker.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.