
Krankschreibung und Atteste: Gilt die Drei-Tage-Frist auch am Wochenende?
Frankfurter Rundschau
Wie meldet man sich als Arbeitnehmer:in richtig krank? Bestimmte Fristen gilt es einzuhalten. Bei Fehlern drohen ernsthafte Konsequenzen.
Frankfurt - Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sollten Angestellte unbedingt zu Hause bleiben, wenn sie sich krank fühlen. Zu groß ist die Gefahr, Kolleg:innen im Büro anzustecken. Bei der Krankmeldung gilt es allerdings einige Dinge zu beachten. Arbeitnehmende in Deutschland waren im Jahr 2019 im Schnitt 18,4 Tage krankgeschrieben, wie aus einer Auswertung des Dachverbands der Betriebskrankenkassen hervorgeht. Neben Infektionen, Verletzungen und auch psychischen Störungen, waren vor allem Muskel- und Skeletterkrankungen für Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich (24,3 Prozent). Wer krank ist, muss im ersten Schritt möglichst schnell bei der Arbeit Bescheid geben – am besten noch vor Arbeitsbeginn. Wichtig ist außerdem, die richtigen Stellen zu informieren. Nicht immer sind das die direkten Vorgesetzten. Till Bender, Rechtsschutzsekretär bei der DGB Rechtsschutz GmbH, sieht hier die Firma in der Pflicht zu klären, bei wem sich die Beschäftigten melden müssen. „Der Arbeitgeber muss mitteilen, wer im Betrieb konkret für die Entgegennahme der Krankmeldung zuständig ist“, erklärt er gegenüber der Wirtschaftswoche.More Related News