
Krankschreibung per Videosprechstunde wird flexibler
Frankfurter Rundschau
Wer sich krank fühlt, muss für eine AU-Bescheinigung nicht immer persönlich in der Arztpraxis vorstellig werden. Die Möglichkeiten für eine Krankschreibung per Video sind nun ausgeweitet worden.
Berlin – Krankschreibungen per Videosprechstunde sind künftig für bis zu drei Kalendertage auch dann möglich, wenn man noch kein bekannter Patient in der Arztpraxis ist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen.
Dieser Beschluss muss noch vom Gesundheitsministerium geprüft werden. Wird er nicht beanstandet, tritt er in einigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bisher können Ärztinnen und Ärzte Versicherte nur dann per Video krankschreiben, wenn diese in der Praxis schon bekannt sind – dann allerdings sogar für bis zu sieben Kalendertage.