
Krankenschwester wegen Mordes verurteilt
n-tv
Eine Krankenschwester ist für den Mord an einer Patientin in einer Regensburger Klinik zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Regensburg (dpa/lby) - Für Mord und dreifachen Mordversuch an Patienten ist eine Krankenschwester vor dem Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter legten der 37 Jahre alten Philippinerin unter anderem auch Raub und gefährliche Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Indizienprozess hatte die Staatsanwaltschaft der Krankenschwester vorgeworfen, Patienten bewusstlos gemacht zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen. Eine 65 Jahre alte Frau starb. Die Angeklagte hatte in ihrem letzten Wort die Vorwürfe von sich gewiesen.
Nach Überzeugung der Strafkammer hat die 37-Jährige den Tod der Patientin nicht bezweckt, aber billigend in Kauf genommen. Das sei ein bedingter Vorsatz. Auf die Verhängung eines Berufsverbotes verzichteten die Richter, weil ohnehin nicht davon auszugehen sei, dass die Frau in Deutschland wieder in ihrem Beruf arbeiten werde.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.