
Korruptionsprozess gegen Ex-Oberstaatsanwalt
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat die Frist für eine Innenrevision verstreichen lassen - Korruption aufgedeckt hätte diese interne Prüfung aber wohl nicht, wie ein Zeuge aus dem Justizministerium am Freitag darlegte. Der Referatsleiter im Justizministerium sagte im Prozess gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt aus, der sich selbst bereichert haben soll.
Der frühere Leiter einer bundesweiten Zentralstelle für Medizinstrafrecht und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft muss sich seit Mitte Januar wegen Korruptionsvorwürfen verantworten. Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Er ist wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung angeklagt. Der ehemalige Top-Jurist hat die Bestechlichkeit gestanden, den Vorwurf der Untreue weist er zurück, die Steuerschuld hat er nachgezahlt.
Im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht geht es neben den persönlichen Verfehlungen auch um die Frage, wie sein Tun unbemerkt bleiben konnte. Innerhalb der Behörde hatte der Angeklagte einen hervorragenden Ruf, wie zwei ehemalige Kollegen am Vormittag berichteten. Die von ihm gegengezeichnete Rechnungen für Gutachten von Sachverständigen seien hausintern nicht überprüft worden.
2010 ordnete das Justizministerium per Erlass eine Innenrevision der gesamten hessischen Justiz an. Dabei müssen innerhalb bestimmter Fristen auf gleicher Hierarchieebene umfangreiche Prüfkataloge abgearbeitet werden. Die große Innenrevision wäre 2015 fällig gewesen, die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft lieferte aber nicht ab und wurde nach Angaben des Zeugen auch nicht daran erinnert.

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