
Koppers: Kein genereller Verfassungstreue-Check
n-tv
Wer für Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht arbeitet, sollte die Gesetze anerkennen - und leben. Nicht immer ist das der Fall. Generalstaatsanwältin Koppers fordert konsequentes Einschreiten.
Berlin (dpa/bb) - Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers lehnt einen generellen Verfassungstreue-Check ab, hält aber eine größere Sensibilität für eine mögliche Radikalisierung von Mitarbeitern für nötig. "Die Corona-Pandemie hat einiges zum Vorschein gebracht. Das gilt leider auch für Mitarbeitende in der Justiz", sagte Koppers der Deutschen Presse-Agentur.
"Es ist unsere Aufgabe als Führungspersonen, die Kolleginnen und Kollegen dafür zu sensibilisieren und zu motivieren, etwaige Entwicklungen im Kollegenkreis nicht nur kritisch zu begleiten, sondern auch die Vorgesetzten einzubinden", sagte Koppers. Als Strafverfolgungsbehörden trage man eine große Verantwortung - auch gegenüber der Öffentlichkeit. "Wir können extremistisches Gedankengut und Verhalten in unseren Reihen nicht akzeptieren. Da geht es auch um das Vertrauen in unsere Institution."
Aus Koppers Sicht ist jedoch Bewegung in die Diskussionen gekommen durch Fälle in der Staatsanwaltschaft. Im Mai 2021 hat die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eine IT-Mitarbeiterin entlassen, die den rechtsradikalen Verschwörungserzähler Attila Hildmann mit internen Informationen zu Ermittlungen gegen ihn versorgt haben soll. Gegen sie wird laut Behörde wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der versuchten Strafvereitelung ermittelt.