
Kopftuchverbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein
Die Welt
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Verbot des Tragens könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH.
Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland, in denen einer Mitarbeiterin einer Kita und eines Drogeriemarktes das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verboten wurde. Der Arbeitgeber müsse aber nachweisen, dass ohne eine solche Politik der Neutralität seine unternehmerische Freiheit beeinträchtigt würde, erklärte der EuGH. Eine der Frauen arbeitet als Kassiererin in einer Drogerie, die andere als Heilerziehungspflegerin in einer Kita. Da ihnen das Tragen des islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagt wurde, zogen sie vor deutsche Gerichte. Diese baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.More Related News