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Kontrollen gegen Drogenmissbrauch in Hessens Gefängnissen
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Dem Justizministerium sind keine Fälle bekannt, bei denen Insassen in hessischen Gefängnissen abgegebene Urinproben manipuliert haben. In den Justizvollzugsanstalten würden Zugangs-, Verdachts- und Basiskontrollen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, zur Gesundheitsfürsorge sowie zur Vermeidung neuer Straftaten und zur Resozialisierung durchgeführt, teilte Justizminister Roman Poseck (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit. Diese Verfahren zur Urinkontrolle hätten sich bewährt.
Zugangskontrollen dienten dazu, Suchtmittelabhängige zu erkennen und zu behandeln, erklärte Poseck. Verdachtskontrollen gebe es vor allem, wenn Betäubungsmittel und entsprechende Utensilien entdeckt werden und es Hinweise oder Auffälligkeiten im Verhalten sowie dem Erscheinungsbild eines Gefängnisinsassen gebe.
In die Basiskontrolle werden nach Angaben des Justizministers Gefangene und Untergebrachte aufgenommen, bei denen es Hinweise etwa im Urteil auf eine Betäubungsmittelabhängigkeit oder -gefährdung gibt. Diese Betroffenen sollten in einem Jahr mindestens einmal pro Quartal getestet werden.
Generell würden die Gefängnisinsassen für die Urinkontrolle unangekündigt aufgesucht und für die Probe in einen gesonderten Raum gebracht. Die Abgabe der Probe erfolgt unter Beaufsichtigung, teilte Poseck mit. Diese werde dann im Beisein des Gefangenen oder Untergebrachten mittels eines Schnelltestes durch einen Bediensteten kontrolliert. Bei einem negativen Testergebnis werde die Probe entsorgt. Bei einer positiven Urinprobe werde diese zur Analyse an ein externes Labor gesandt.