
Kontogebühren: Viele Kunden haben unrechtmäßige Erhöhungen gar nicht bemerkt
RTL
Viele Kunden haben unrechtmäßige Kontogebühren gar nicht bemerkt. Banken müssen Zustimmung erst einholen und jetzt Gebühren zurückzahlen, urteilte der BGH.
Haben Sie es auf Ihrem Konto auch bemerkt? Viele Banken und Sparkassen haben einer Umfrage zufolge in den vergangenen Jahren an der Gebührenschraube gedreht. Der Grund: Kreditinstituten brechen in der Zinsflaute die Erträge weg. Viele Geldhäuser verlangen daher höhere Gebühren. Doch nicht alle Kunden haben das bislang bemerkt. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox. So können Sie sich Ihr Geld zurückholen! Wissen Sie, ob Ihr Geldinstitut in letzter Zeit an der Gebührenschraube gedreht hat? Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox berichteten 40 Prozent der Befragten laut einer Umfrage im Juni von Gebührenerhöhungen für das Girokonto seit Anfang 2018. Weitere 20 Prozent wussten aber nicht, ob ihr Finanzinstitut für Kontoführung und andere Leistungen mehr Geld verlangt. "Bei der bislang gängigen Praxis der stillschweigenden Zustimmung haben viele Bankkunden von angekündigten Gebührenerhöhungen oft gar nichts bemerkt", erläuterte Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich. Nach einem Urteil aus Karlsruhe ist damit Schluss. Der Bundesgerichtshof entschied am 27. April in einem Verfahren um die Postbank, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, also beispielsweise bei Gebührenerhöhungen. Die vorausgesetzte stillschweigende Zustimmung benachteilige Kunden unangemessen. Laut Stiftung Warentest können viele Kunden nun einen Teil der zuviel gezahlten Gebühren zurückfordern - rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Auch nach Auffassung von Verbraucherschützern ergeben sich aus dem Urteil Ansprüche für Kunden der Postbank und anderer Institute. Der Ball liege jetzt bei Banken und Sparkassen. "Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen", sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, jüngst.More Related News