Kommunen: Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz nicht umsetzbar
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Soziale Einrichtungen stehen unter Druck. Corona, Ukraine-Krieg und Fachkräftemangel zehren ihre Ressourcen auf. Tausende wollen am Donnerstag auf die Lage der Kitas, des offenen Ganztags und der Alten- und Behindertenpflege aufmerksam machen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen bezweifeln, dass das Ziel des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder auf einen ganztägigen Betreuungsplatz (OGS) ab dem Schuljahr 2026/27 flächendeckend eingehalten werden kann. Gründe seien unter anderem der Fachkräftemangel in Sozial- und Erziehungsberufen, aber auch fehlende Vorgaben, wie der Rechtsanspruch realisiert werden solle, heißt es in einer Stellungnahme für eine Expertenanhörung zum Haushaltsentwurf 2024 am Donnerstag im Landtag.
Das Land müsse kurzfristig eine kommunalscharfe Prognose über die Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen erstellen lassen, forderten die Spitzenverbände. Dabei sei auch zu klären, ob Elternbeiträge zur Finanzierung der Betreuung erhoben werden sollten.
Mit dem Schuljahr 2026/2027 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz der ersten Klassenstufen in Grundschulen in Kraft. Danach kommt jedes Jahr eine Jahrgangsstufe hinzu, so dass der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/2030 dann für alle Grundschulkinder gilt. Nach Schätzungen des Deutschen Jugendinstituts müssten in NRW bis dahin bei konstantem Elternbedarf 111 000 OGS-Plätze geschaffen werden.