Kommunen halten Bagatellsteuern für unverzichtbar
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Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnsitzsteuer - Kommunen können bestimmte "Bagatellsteuern" erheben. Reich werden sie damit zwar nicht, aber sie sind über jeden Euro im Gemeindesäckel froh.
Erfurt (dpa/th) – Viele Kommunen in Thüringen nehmen mit Hundesteuern oder Spielapparatesteuer vergleichsweise wenig Geld ein – verzichten aber wollen oder können sie auf diese Einnahmequelle trotzdem nicht. Sogenannte Bagatellsteuern machten zwar weniger als ein Prozent des städtischen Haushalts aus, sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung Rudolstadt in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Dennoch sind dies wichtige Einnahmen der Stadt Rudolstadt, auf die nicht verzichtet werden kann." Nach Angaben des Sprechers hat Rudolstadt 2022 etwa 91.500 Euro aus der Hundesteuer und etwa 120.000 aus der Spielapparatesteuer eingenommen.
Ähnlich äußerten sich die Vertreter der kreisfreien Städte Jena und Erfurt. In Jena waren nach Angaben der Stadtverwaltung 2022 etwa 375 000 Euro durch die Hundesteuer und etwa 508.000 Euro durch die Erhebung der Vergnügungssteuer eingenommen worden. Insbesondere die Einnahmen aus der Hundesteuer waren mit Beginn der Corona-Pandemie 2020 deutlich angestiegen. Sie hatten 2019 noch bei etwa 287.000 Euro gelegen. Dies sei ein Zeichen dafür, dass sich viele Menschen während der Corona-Pandemie Hunde angeschafft haben. Zwischen 2015 und 2022 machten Bagatellsteuern in Jena insgesamt um die 0,5 Prozent aller kommunalen Steuererträge aus. In Erfurt stiegen die Einnahmen aus der Hundesteuer im gleichen Zeitraum von etwa 954.000 Euro auf etwa 1,14 Millionen Euro.
Bagatellsteuern sind Steuern, die zur Deckung der kommunalen Ausgaben nur einen geringen Beitrag leisten. Dazu gehören beispielsweise auch Zweitwohnsitzsteuer und Kurtaxe, beide werden nicht in allen Kommunen erhoben. In Erfurt hat die Zweitwohnsitzsteuer laut Stadtverwaltung im vergangenen Jahr rund 497.000 Euro eingebracht, 2015 waren es etwa 300.000 Euro. Die Einnahmen aus diesen und ähnlichen Steuern flössen vollständig in den städtischen Haushalt und dienten zur allgemeinen Deckung von kommunalen Ausgaben, sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung. "Der Zweck der Erhebung von Steuern ist die Deckung des Haushaltes der Stadt Erfurt und die Finanzierung von kommunalen Aufgaben", sagte er.