Kommunen für Kontrollen von Cannabis-Konsum zuständig
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Auf die Kommunen kommt reichlich weitere Arbeit zu: Ihre Ordnungsbehörden sind für die Kontrolle des seit April eingeschränkt erlaubten individuellen Cannabis-Konsums zuständig.
Mainz (dpa/lrs) - Rund zweieinhalb Monate nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ist in Rheinland-Pfalz die Zuständigkeit für Kontrollen und das Ahnden von Verstößen geregelt. Eine am Dienstag vom Kabinett in Mainz verabschiedete Landesverordnung sieht vor, dass die Kontrolle und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit individuellem Konsum sowie dem Besitz von Cannabis eine kommunale Aufgabe ist, konkret die örtlichen Ordnungsbehörden dafür zuständig sind, wie das Sozialministerium in Mainz mitteilte.
Das seit 1. April bundesweit geltende Cannabisgesetz erlaubt grundsätzlich den Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum. Verboten ist unter anderem der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder öffentlich zugänglichen Sportstätten. Auch für den Konsum beispielsweise in Fußgängerzonen gibt es Einschränkungen.
Ab Juli sind außerdem sogenannte Cannabis-Anbauvereinigungen erlaubt. Für deren Kontrolle sowie für die Erteilung der dafür nötigen Genehmigungen wird in Rheinland-Pfalz wie erwartet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSVJ) zuständig sein. Auch das für diese Vereinigungen geltende Werbe- und Sponsoringverbot soll vom Landesamt überwacht werden. Wie angekündigt, macht Rheinland-Pfalz darüber hinaus von der vom Bund eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die Zahl dieser Vereinigungen auf eine je 6000 Einwohner pro kreisfreier Stadt oder Landkreis zu beschränken.