Kommunale Sonderwege bei Bezahlkarte auch künftig möglich
n-tv
Seit Monaten bewegt das Thema Bezahlkarte für Geflüchtete die Gemüter. Noch vor der bundesweiten Regelung sind Kommunen in Thüringen vorgeprescht.
Erfurt (dpa/th) - Bei den Bezahlkarten für Asylsuchende soll bald eine bundesweite Regelung greifen – kommunale Sonderwege in Thüringen sind aber auch danach nicht ausgeschlossen. Zwar strebe die Landesregierung nach der Einführung der bundesweiten Bezahlkarte eine einheitliche Karte für alle Landkreise und kreisfreien Städte an, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Es bleibt ihnen jedoch weiterhin selbst überlassen, ob sie sich dieser anschließen möchten", so das Ministerium.
Derzeit läuft den Angaben zufolge das Vergabeverfahren für die bundesweite Karte, Mitte Juli wird mit der Erteilung des Zuschlags an einen Dienstleister gerechnet. Danach soll dem Ministerium zufolge "schnellstmöglich" eine Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine landesweit einheitliche Lösung geschlossen werden. Die Landkreise in Thüringen waren seit dem Frühjahr mit der Einführung von Bezahlkarten vorgeprescht und hatten eigene Karten ausgegeben. In den kreisfreien Städten seien nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung noch keine Bezahlkarten eingeführt worden, so das Ministerium.
Die Bundesländer hatten sich kürzlich darauf verständigt, die Auszahlung von Bargeld an Asylsuchende auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Thüringen hatte wie auch Bremen allerdings in einer Protokollerklärung statt monatlich 50 Euro bar einen "Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro" wegen unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen vorgeschlagen. Die Landesregierung habe sich stets für die Einführung einer flexibel ausgestalteten Bezahlkarte eingesetzt, betonte das Innenministerium. Damit könnten die zuständigen Behörden zumindest auf individuelle Bedürfnisse im Einzelfall und unterschiedliche regionale Bedingungen reagieren.