
Koalition bringt Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung ein
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag haben am Donnerstag ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung eingebracht. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sören Voigt, sprach von einer "behutsamen Veränderung". Seine SPD-Amtskollegin Sabine Friedel räumte ein, dass der Entwurf etwa im Punkt der Volksgesetzgebung den kleinsten gemeinsamen Nenner der Koalitionsfraktionen ausdrückt. Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt sah die Chance zu einer umfassenden Modernisierung der Verfassung vertan.
Laut Gesetzentwurf sollen die Hürden der Volksgesetzgebung sinken, die nötigen Unterschriften für Volksanträge und Volksbegehren in etwa halbiert werden - auf rund 20.000 beziehungsweise 200.000. Als Neuerung ist die sogenannte Volksklage geplant. Ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz könnte dann von der Bevölkerung am sächsischen Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Ferner soll der Klimaschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert werden. Weitere Punkte betreffen die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und den Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung.
Auf eine Reform der Schuldenbremse konnten sich die Koalitionäre nicht einigen. "Unser Gesetzentwurf soll einen kleinen Nutzen in diesem Land stiften, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde mich freuen, wenn es gelänge, dies bei den bevorstehenden Beratungen nicht völlig ins Hintertreffen geraten zu lassen", schloss SPD-Politikerin Friedel ihre Rede. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich.