Klimakleber nicht für Tod von Radfahrerin in Berlin verantwortlich
n-tv
Im vergangenen Oktober stirbt in Berlin eine Radfahrerin bei einem Unfall mit einem Betonmischer. Das Bergungsfahrzeug kam wegen eines Staus, den Klimaaktivisten mit einer Straßenblockade in der Nähe ausgelöst hatten, später zum Unfallort. Das hätte den Tod der Frau aber nicht verhindern können, urteilt die Staatsanwaltschaft.
Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem Unfall und einem durch Klimaproteste verzögerten Rettungseinsatz hat die Berliner Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verantwortung zweier Aktivisten verneint. Die beiden Klimaaktivisten der "Letzten Generation" seien nicht fahrlässig für den Tod der Frau verantwortlich, teilte die Behörde mit. Gegen die Protestierenden werde deshalb keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erhoben, sondern wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Die Radfahrerin wurde am 31. Oktober vergangenen Jahres von einem Betonmischer überrollt und starb an ihren Verletzungen. Der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung wurde geprüft, weil die Aktivisten die Bundesautobahn 100 in Höhe der Anschlussstelle Messedamm blockierten und damit einen langen Rückstau verursachten. Fraglich war bis zuletzt, ob der Tod der 44-Jährigen hätte verhindert werden können, wenn das Bergungsfahrzeug früher am Unfallort angekommen wäre.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen. Auf deren Eintreffen kam es aber nicht an: Die Notärztin hatte bereits - notfallmedizinisch vollkommen korrekt - entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte. Die Sofortrettung durch Wegfahren des LKW (sog. "Crush‑Bergung") war daher in jedem Fall - unabhängig von der Verfügbarkeit des Rüstwagens - die sinnvollere Vorgehensweise.