Klimaklagen: Seniorinnen erfolgreich, Jugendliche nicht
n-tv
In Deutschland haben Aktivisten 2021 mit einer Verfassungsbeschwerde für mehr Klimaschutz Erfolg. Nun klagen Jung und Alt erstmals vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die eine Gruppe ist erfolgreich, die andere schaut jedoch in die Röhre. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Klagen von sechs portugiesischen Jugendlichen und einem französischen Bürgermeister abgewiesen, die ihre Länder zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zwingen wollten. Gleichzeitig gab das Gericht einer Gruppe Seniorinnen aus der Schweiz recht, die ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen zum Klimaschutz gefordert hatten.
Die Anwälte aller drei Kläger hatten gehofft, der EGMR würde feststellen, dass die nationalen Regierungen rechtlich verpflichtet sind, wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart, dafür zu sorgen, dass die globale Erwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird. Doch Richterin Siofra O'Leary, die Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, verkündete unterschiedliche Urteile.
Geklagt hatten neben den Jugendlichen aus Portugal und dem französischen Bürgermeister mehr als 2000 Mitglieder der Gruppe KlimaSeniorinnen Schweiz, die angaben, ihre Regierung engagiere sich nicht ausreichend gegen den Klimawandel. Die Seniorinnen erklärten, dass die Rechte älterer Frauen besonders verletzt würden, weil sie am meisten von der extremen Hitze betroffen seien, die aufgrund der globalen Erwärmung immer häufiger auftrete. Sie würden somit in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren berührt.