
Kleiderordnung im Gericht auch bei Hitze: "wetterunabhängig"
n-tv
Magdeburg/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Im Gericht haben die Richterinnen und Richter das Sagen - auch wenn es um die Garderobe bei extremer Hitze geht. In der Justiz gelten besondere Bekleidungsregeln. "Berufsrichter sind wie Protokollführer zum Tragen einer Amtstracht verpflichtet. Die Verpflichtung besteht wetterunabhängig", sagte ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage. Auch Rechtsanwälte sollen eine tragen. Ausnahme seien Zivilsachen vor einem Amtsgericht.
Die Amtstracht besteht aus einer schwarzen Robe, zudem sind darunter ein weißes Hemd oder eine weiße Bluse mit weißem Binder, weißer Fliege, weißer Schleife oder weißem Schal zu tragen. Rechtsanwälte und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle können auch ein unauffälliges Hemd in einer anderen Farbe tragen. "Die Amtstracht ist in allen Sitzungen zur mündlichen Verhandlung oder Hauptverhandlung und zur Verkündung einer Entscheidung zu tragen", sagte der Sprecher.
Aber: Bei besonders widrigen Temperaturverhältnissen wie extremer Hitze seien die Richterin und der Richter befugt, im Einzelfall die Beteiligten vom Tragen der Amtstracht zu befreien. Eine Sprecherin des Landgerichts Dessau-Roßlau verwies darauf, dass diese Möglichkeit mitunter auch genutzt wird, zumal Verhandlungsräume nicht in jedem Fall klimatisiert sind. Der Respekt gegenüber dem Gericht müsse immer durch die Kleidung auch ohne Robe gewährleistet sein. Dies sei aber eine Selbstverständlichkeit.

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