Klagen gegen Grubenwasseranstieg in früheren Kohlegruben
n-tv
Saarlouis (dpa/lrs) - Gegen den im Saarland genehmigten Grubenwasseranstieg in ehemaligen Steinkohlegruben sind bereits 14 Klagen beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eingegangen. Teilweise gebe es bei einem Verfahren mehrere Kläger, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag in Saarlouis. In 13 Fällen handele es sich um Kommunen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes "für den Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar" wendeten. Dazu zählten die Städte Saarbrücken, Lebach, Dillingen, Saarlouis und die Gemeinden Schmelz, Schiffweiler und Schwalbach.
Teils seien Stadtwerke oder Zweckverbände bei den Verfahren mit als klagende Partei dabei. Zudem sei nun eine gemeinsame Klage der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH eingegangen. Es werde mit weiteren Klagen gerechnet: Die Frist zur Klageeinreichung läuft am 20. Oktober aus. In diesem Jahr sei bei den Verfahren mit Sicherheit keine Entscheidung zu erwarten, ob es 2022 klappe, sei fraglich, sagte der Sprecher.
Der Planfeststellungsbeschluss gibt insgesamt grünes Licht für eine Teilflutung in ehemaligen Steinkohlegruben früherer Bergwerke: Der vom Bergbaukonzern RAG beantragte Grubenwasseranstieg in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war unter Auflagen genehmigt worden. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt.
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