
Klage von Ex-Messdiener laut Gericht "berechtigt"
n-tv
Ein katholischer Priester soll in den 1970er Jahren einen jungen Messdiener in Hunderten Fällen missbraucht haben. Der heute 62 Jahre alte Mann fordert 750.000 Euro als Schmerzensgeld. Das Landgericht Köln sieht dessen Klage als "berechtigt" an und gibt Aussicht auf ein sechsstelliges Schmerzensgeld.
Das Kölner Landgericht hält die Schmerzensgeld-Klage eines von Missbrauch betroffenen früheren Messdieners dem Grunde nach für berechtigt. Das machte der Vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer in einem ersten mündlichen Termin in dem Zivilstreit deutlich. "Für uns steht außer Frage, dass Amtshaftungsrecht anwendbar ist. Da sehen wir keine Diskussion", sagte der Richter. Der heute 62 Jahre alte Kläger Georg Menne fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für sein erlittenes Leid. Der Anwalt des Mannes sieht das Erzbistum in der Amtshaftung.
Ob es jedoch in einem Urteil auf die vom Kläger geforderte Summe von 750.000 Euro hinauslaufe, ist dem Gericht zufolge völlig offen. Nach Vorberatungen zu dem Fall tendiere die Kammer zu einem "sechsstelligen Betrag im niedrigen Bereich", sagte der Vorsitzende Richter weiter.
Der Kläger fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für in den 1970er Jahren erlittenes Leid. Laut Klageschrift war er damals in über 300 Fällen Opfer sexualisierter Gewalt durch einen katholischen Priester geworden. Laut Berichten von ZDF und ARD hatte der mittlerweile verstorbene Pfarrer seine Handlungen gegenüber dem Opfer in einem Brief zugegeben und sich entschuldigt. Das Schreiben wird demnach in dem Prozess als Beweismittel dienen.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.