
Klage stattgegeben – Wende im Fall Claudia Pechstein
Die Welt
Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft Claudia Pechstein um die Entschädigung für eine Dopingsperre – bislang weitgehend vergeblich. Aber jetzt ist der Weg frei dafür, dass doch noch ein deutsches Zivilgericht ihre Forderungen prüft.
Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Prozess der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor völlig offen (Az. 1 BvR 2103/16).
„Das Urteil von Karlsruhe ist nicht nur für sie und diejenigen, die mit ihr gefiebert haben, ein großer historischer Erfolg, sondern für viel mehr Menschen. Der Internationale Sportgerichtshof, die Sportgerichtsbarkeit insgesamt müssen ihre Allmachtsgefühle aufgeben und sich künftig ebenfalls der Rechtsprechung unterwerfen“, sagte Gregor Gysi. Der Linken-Politiker sprach von einem „historischen Erfolg“.